Mitmischen möglich: Die Bürgerbeteiligung

Tipp aus Newsletter 09/2017 vom 21.09.2017

Wir leben in einer so genannten repräsentativen Demokratie. Das heißt, dass wir als Bürger*innen nicht selbst politische Entscheidungen treffen; das tun die von uns auf Zeit gewählten Vertreter*innen der Parteien. Es gibt aber auch in dieser indirekten Demokratie jede Menge Möglichkeiten, am politischen Geschehen mitzumischen. An allererster Stelle steht natürlich das Wählen, denn damit entscheiden wir, wer für uns entscheidet – und wer nicht. Und dann gibt es da noch die so genannte Bürgerbeteiligung, die es uns ermöglicht, politische Entscheidungen und Planungsprozessen mitzugestalten.

Auf kommunaler Ebene und bei Bauvorhaben ist das in unserem Land sogar gesetzlich vorgeschrieben. Soll zum Beispiel eine Bahntrasse oder ein Stromnetz durch eure Gemeinde gebaut werden, müssen die Netz- und Streckenbetreiber euch schon in der Planungsphase einbeziehen. Umgekehrt habt ihr als Bürger*in einer Kommune das (verbriefte) Recht, einen Bürgerantrag zu stellen oder mithilfe eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizuführen und so zum Beispiel einen Beschluss eures Stadt- oder Gemeinderats zu kippen. Die Berliner*innen haben auf diese Weise verhindert, dass der ehemalige Tempelhofer Flughafen bebaut wird.

Neben dieser formellen Bürgerbeteiligung gibt es noch die „informelle“. Eine Bürgerinitiative ist ein typisches Beispiel dafür. Hier schließen sich Bürger*innen zusammen, um ein gemeinsames Anliegen voranzubringen, etwa die Durchsetzung einer Spielstraße oder um Flüchtlingen zu helfen. Auch das ehrenamtliche bzw. freiwillige Engagement in einem Verein, einem Verband oder einer anderen Organisation sind Formen der Bürgerbeteiligung.

Wie man eine Bürgerinitiative, einen Verein oder Verband startet, was man dabei wissen muss, welche Fördermöglichkeiten es gibt – das und mehr erfahrt ihr über den Wegweiser Bürgergesellschaft der Stiftung Mitarbeit.

PRAXISHILFEN FÜR DEIN ENGAGEMENT

 

 

Foto: © modi74 via pixabay.com

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